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   BFH, 29.06.2006 - VIII B 186/05   

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https://dejure.org/2006,14958
BFH, 29.06.2006 - VIII B 186/05 (https://dejure.org/2006,14958)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2006 - VIII B 186/05 (https://dejure.org/2006,14958)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - VIII B 186/05 (https://dejure.org/2006,14958)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.12.2000 - I B 93/99

    Steuerhinterziehung; Nachweis trotz Einstellungsbeschluss gem. § 153 a Abs. 1

    Auszug aus BFH, 29.06.2006 - VIII B 186/05
    Aus einem Einstellungsbeschluss nach § 153a StPO und auch einer dabei abgegebenen Zustimmungserklärung des Beschuldigten darf deshalb nicht geschlossen werden, die dem Beschuldigten in der Anklageschrift zur Last gelegte Tat sei ihm in tatbestandlicher Hinsicht nachgewiesen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1991 1 BvR 1326/90, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 1530; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2000 I B 93/99, BFH/NV 2001, 639).

    Werden substantiierte Einwendungen gegen die im Strafverfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen erhoben, muss es ihnen aber nachgehen und aufklären, ob die Feststellungen den Tatsachen entsprechen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 639, m.w.N.).

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus BFH, 29.06.2006 - VIII B 186/05
    Aus einem Einstellungsbeschluss nach § 153a StPO und auch einer dabei abgegebenen Zustimmungserklärung des Beschuldigten darf deshalb nicht geschlossen werden, die dem Beschuldigten in der Anklageschrift zur Last gelegte Tat sei ihm in tatbestandlicher Hinsicht nachgewiesen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1991 1 BvR 1326/90, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 1530; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2000 I B 93/99, BFH/NV 2001, 639).
  • BFH, 13.07.1994 - I R 112/93

    Feststellungen im Strafurteil - Substantiierte Einwendungen - Zueigenmachen von

    Auszug aus BFH, 29.06.2006 - VIII B 186/05
    Das FG darf sich im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung (§ 96 Abs. 1 FGO) tatsächliche Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtliche Beurteilungen aus einem Strafverfahren zu Eigen machen, wenn und soweit es zu der Überzeugung gelangt ist, dass diese zutreffend sind (BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198).
  • BFH, 17.08.2011 - VI R 75/10

    Anwaltskosten im Zusammenhang mit einem Strafverfahren als Werbungskosten

    Es darf sich jedoch im Rahmen seiner freien Würdigung tatsächliche Feststellungen, Beweiswürdigungen und rechtliche Beurteilungen aus einem Strafverfahren zu Eigen machen, wenn und soweit es zu der Überzeugung gelangt ist, dass diese zutreffend sind (BFH-Entscheidungen vom 29. Juni 2006 VIII B 186/05, BFH/NV 2006, 1866; vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380).

    Denn die Einstellung nach § 153a StPO setzt keinen Nachweis der Tat des Angeklagten voraus (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1866).

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